Fidfinvest Newsletter Februar 2011
Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft


- Auskünfte der Mehrwertsteuer-Behörden sind verbindlich
- Energiesparende und der Umwelt dienende Kosten sind abzugsfähig
- Fristgerechte Anmeldung beim Krankentaggeld-Versicherer wichtig
- Kein Einfrieren von Konten bei Steuerhinterziehung
- Was tun bei einem Feriensaldo am Ende eines Arbeitsverhältnisses?
- Weniger Bürokratisierung bei öffentlichen Beschaffungen
- Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen bei Unterdeckung
- Vorsicht bei Scheinselbständigkeit
- Bürgschaften verstehen


Editorial

Guten Tag [Anrede] [Nachname]

Wir freuen uns, Ihnen die aktuelle Ausgabe unseres Fidfinvest Newsletters rund um die Themen Recht, Steuern und Wirtschaft senden zu dürfen. Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Informationen zu unserem Unternehmen finden Sie unter www.fidfinvest.ch.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen.

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Auskünfte der Mehrwertsteuer-Behörde sind verbindlich

Jede steuerpflichtige Person kann bei der Mehrwertsteuer-Verwaltung Auskunft über einen Sachverhalt verlangen. Dabei muss der Sachverhalt schriftlich gestellt werden und möglichst konkret umschrieben sein. Die Auskunft der Steuerverwaltung erfolgt ebenfalls schriftlich. Sie ist keine Verfügung, hat aber sowohl für die Steuerverwaltung als auch für den Steuerpflichtigen Rechtsverbindlichkeit. Nur wenn sich das geltende Recht ändert oder die Steuerverwaltung ihre Auskunft widerruft, verliert sie die Rechtsverbindlichkeit.

Die steuerpflichtige Person ist an die Auskunft gebunden. Wenn sie nicht einverstanden ist, kann sie eine Feststellungsverfügung beantragen und Rechtsmittel ergreifen.

Wird die verbindliche Auskunft nicht umgesetzt, können Steuernachforderungen inklusive Verzugszinsen entstehen. Darüber hinaus kann die Behörde eine Busse wegen nicht richtiger Befolgung einer Anordnung beantragen.

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Energiesparende und der Umwelt dienende Kosten sind abzugsfähig

Als Investitionen an Liegenschaften, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, gelten Aufwendungen für Massnahmen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Diese Massnahmen können sich sowohl auf den Ersatz als auch auf das erstmalige Erstellen von Bauteilen, Maschinen und Geräte in einem bereits bestehenden Gebäude beziehen und sind steuerlich abzugsfähig. Bei Neubauten ist ein Abzug nicht zulässig.

Im Gegensatz zu den allgemeinen Unterhaltskosten dürfen diese Massnahmen wertvermehrenden Charakter haben, wie z.B. bessere Gebäudeisolationen, energetisch höherwertige Fenster, Solarkollektoren, Wärmedämmung von Böden usw.
Nicht als abzugsfähig gelten z.B. Einbau eines Wintergartens, Installation eines Schwedenofens bei vorhandener Zentralheizung usw., da die Energiesparmassnahme zu gering ist. Der Abzug für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen kann nicht zusätzlich zur Unterhaltspauschale geltend gemacht werden, sondern nur als Bestandteil des Abzuges der effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten.

Subventionen und andere Beiträge müssen von den Gesamtkosten in Abzug gebracht werden.

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Fristgerechte Anmeldung beim Krankentaggeld-Versicherer wichtig


Einige Krankentaggeld-Versicherer haben die Formulierung ihrer Versicherungsbedingungen geändert. Neu lauten sie z.B.: «Frist für Anmeldung der Krankheit: Die Ansprüche auf Taggeldleistungen sind spätestens innert 5 bis 7 Tagen nach Ablauf der Wartefrist geltend zu machen. Ist jedoch eine Wartefrist von mehr als 30 Tagen vorgesehen, hat die Anzeige spätestens nach Ablauf von 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen.»

Trifft dann die Meldung später ein, so gilt der Tag, an dem sie eintrifft, als erster Tag der Arbeitsunfähigkeit. Deshalb ist es wichtig, dass bei Wartefristen von mehr als 30 Tagen die Meldung an den Versicherer schnell gemacht wird.

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Kein Einfrieren von Konten bei Steuerhinterziehung


Das Bundesstrafgericht hat entschieden, dass die Steuerverwaltung keine Konten zur Sicherung ihrer Forderungen einfrieren darf. Das Gericht findet, dass Nachsteuerverfahren keinen strafrechtlichen Charakter haben und die Einziehung des Geldes mit anderen Massnahmen zu vollziehen sei. Die eidg. Steuerverwaltung erwägt, gegen diesen Entscheid an das Bundesgericht zu gelangen. (Quelle: Bundesstrafgericht BV.2010.56 vom 1.12.2010)

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Was tun bei einem Feriensaldo am Ende eines Arbeitsverhältnisses?

Hat ein Mitarbeitender am Ende eines Arbeitsverhältnisses zu viele Ferien bezogen, muss zwischen zwei Situationen unterschieden werden:

  • der Ferienüberzug ist auf den Arbeitgeber zurückzuführen, z.B. bei Betriebsferien. Der Arbeitgeber hat auch keine Möglichkeit zur Ersatzarbeit angeboten ® der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer den Feriensaldo überlassen
  • der Arbeitnehmer hat die Ferien selber gewünscht und selber gekündigt ® der Ferienmehrbezug kann mit Arbeitsleistung oder einem Lohnabzug abgegolten werden
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Weniger Bürokratisierung bei öffentlichen Beschaffungen

Das Bundesamt für Bauten und Logistik senkt den administrativen Aufwand bei öffentlichen Beschaffungen. Anbietende müssen seit dem 1. Januar 2011 gewisse Nachweise wie den Betreibungs- oder Handelsregisterauszug nicht mehr von Anfang an vorlegen.

Neu können Anbietende einen Teil der Eignungsnachweise nach abgeschlossener Offertevaluation nachreichen. Dies führt zu einer deutlichen Reduktion des Anbieteraufwandes. Bei den Eignungskriterien, die nur noch von den potentiellen Zuschlagsempfängern verlangt werden, handelt es sich um Auszüge aus dem Handels- und Betreibungsregister, Versicherungs- und Bankerklärungen sowie allfällige Bankgarantien. (Quelle: Bundesamt für Bauten und Logistik)

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Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen bei Unterdeckung

Ist die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven infolge eines Bilanzverlustes nicht mehr gedeckt, so dürfen zur Beseitigung der Unterbilanz Grundstücke oder Beteiligungen bis zu ihrem tatsächlichen Wert aufgewertet werden.

Voraussetzung dafür ist, dass deren wirklicher Wert über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gestiegen ist. Der Aufwendungsbetrag ist gesondert als Aufwertungsreserve auszuweisen. Die Aufwertung ist nur zulässig, wenn die Revisionsstelle zuhanden der Generalversammlung schriftlich bestätigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind.

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Vorsicht bei Scheinselbständigkeit

Vielfach gehen Unternehmen bei Freelancern davon aus, dass sie selbständig erwerbend sind, während die Sozialversicherungsbehörden von einem Arbeitsverhältnis ausgehen.

Im konkreten Einzelfall sollte sich der Arbeitgeber vom Freelancer die AHV-Bestätigung zeigen lassen, die die selbständige Tätigkeit beweist. Geht ein Unternehmen fälschlicherweise davon aus, dass es sich beim Vertragspartner um einen Freelancer handelt während die Sozialversicherungsbehörden ein Arbeitsverhältnis annehmen, kann es sein, dass nachträglich rückwirkend bis zu fünf Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlt werden müssen. Dies kann für ein Unternehmen, insbesondere wenn es mehrer Leute in dieser Art beschäftigt hat, enorme finanzielle Konsequenzen haben.

Im Zweifelsfall kann die Situation der zuständigen Ausgleichkasse zur Beurteilung geschildert werden.

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Bürgschaften verstehen

Eine Bürgschaft wird meistens von Privatpersonen für Privatpersonen gewährt. Im Geschäftsverkehr wird die Garantie angewendet, um Geschäfte abzusichern.
Eine Bürgschaft unterliegt strengen Formvorschriften und erlischt nach höchstens 20 Jahren.
Die Bürgschaft kann beendet werden, indem

  • die Schuld bezahlt wird
  • die Schuld von einem Dritten mit befreiender Wirkung für den Schuldner übernommen wird

Ist die Bürgschaft nur für eine bestimmte Zeit eingegangen, so erlischt die Verpflichtung des Bürgen nicht automatisch am Schlusstermin. Der Bürge ist erst frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Frist seine Forderungen geltend macht, z.B. mit einer Betreibung. Eine Mahnung würde nicht genügen. Beim Tod des Bürgen geht die Bürgschaft auf die Erben über.
Eine Bürgschaft endet automatisch nach 20 Jahren und kann für höchstens 10 Jahre verlängert werden.

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